AGB

AGB von Future Teamwork

§ 1 Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller (nachfolgende Kunde) und Tschudi Services (nachfolgend Anbieter) und finden in jedem Angebot vom Anbieter Anwendung. Mit der Anmeldung oder Annahme einer Offerte stimmt der Kunde diesen AGB zu. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung vom Anbieter.


§ 2 Konditionen
Die Preise sind den entsprechenden Angeboten zu entnehmen. Die ausgeschriebene Währung ist verbindlich. Alle Preise verstehen sich in der Regel mit Mehrwertsteuer. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, gelten die jeweiligen Landesbestimmungen. Die angegebenen Preise können jederzeit und ohne besondere Ankündigung geändert werden. Bei den zugrunde liegenden Kostenvoranschlägen sind im Angebot die folgenden Kosten angegeben bzw. darin inbegriffen: Administration und Vorbereitung, Reisezeit, Reise- und Aufenthaltskosten und sonstige auftragsbezogene Kosten. Soweit diese Kosten nicht inbegriffen sind, können sie gesondert berechnet werden.

§ 3 Vertragsabschluss
Die vom Anbieter erstellten Angebote stellen eine unverbindliche Offerte an den Kunden dar. Durch die Bestätigung des Angebotes schliesst der Kunde eine der Beratungsleistung in Form eines Kaufvertrages ab. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die Annahme des Anbieters, in der Form von einer Bestellbestätigung, zustande. Die von dem Kunden gewünschte Beratungstätigkeit kann per E-Mail, telefonisch oder per Post bestellt werden.

§ 4 Beginn der Beratungstätigkeiten
Anbieter akzeptiert einen Auftrag nach der Festlegung des Inhalts und der Durchführungsbedingungen dieses Auftrags und deren schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber. Für den Anbieter gilt ein Auftrag ebenfalls als zustandegekommen, wenn – nach der Festlegung des Inhalts und der Durchführungsbedingungen eines Auftrags – der Anbieter dies als einen Auftrag betrachtet und annimmt. Bevor der Anbieter mit der Ausführung eines Auftrags beginnt, hat der Kunde dem Auftrag nachdrücklich oder stillschweigend zuzustimmen.

§ 5 Durchführung der Beratungstätigkeiten
Der Anbieter führt die zu erbringenden Leistungen nach bestem Wissen und Können und gemäss den geltenden Qualitätsstandards aus. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer „Handlungspflicht”, da das Erzielen des gewünschten Ergebnisses nicht garantiert werden kann.

§ 6 Bereitstellung von Informationen
Damit der Auftrag optimal und möglichst zeitplangemäss ausgeführt werden kann, übermittelt der Kunde rechtzeitig alle Unterlagen und Daten, die der Anbieter benötigt. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens des Auftraggebers, die an den Tätigkeiten beteiligt sind. Wenn der Anbieter darum bittet, stellt der Kunde an seinem Standort für den Anbieter kostenlos einen Arbeitsraum zur Verfügung.

§ 7 Personal
Der Anbieter bestimmt, nach Rücksprache mit dem Kunden, welche Personen den erteilten Auftrag ausführen werden. Der Anbieter kann nach Rücksprache mit dem Kunden die Zusammensetzung des Teams ändern, wenn dieser der Ansicht ist, dass dies zur Ausführung des Auftrags oder aus anderen Gründen notwendig ist. Die Änderung darf weder die Qualität der zu erbringenden Beratungsleistungen verringern noch die Kontinuität der Auftrags beeinträchtigen. Eine Änderung des Beratungsteams kann auch, in Absprache mit dem Anbieter, auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden. Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, während der Ausführung des Auftrags und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftrags Mitarbeiter des Vertragspartners einzustellen oder mit diesen Mitarbeitern über eine Beschäftigung zu verhandeln, es sei denn, dies geschieht nach Rücksprache mit dem Vertragspartner.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Das Honorar, die Preise und die Kosten sind monatlich per (Vorschuss–)Rechnung zu  zahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Nach dem Fälligkeitstag werden die gesetzlichen Zinsen in Rechnung gestellt, ohne dass es hierzu einer Inverzugsetzung bedarf. Unterbleibt die Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, unter Berufung auf die Unsicherheitseinrede die Ausführung des Auftrags auszusetzen. Ist der Auftraggeber in Verzug oder erfüllt er auf andere Weise eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, gehen alle angemessenen Kosten sowohl für einen gerichtlichen als auch einen aussergerichtlichen Vergleich zu seinen Lasten. Wird der Auftrag von mehr als einem Kunden erteilt, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen im Sinne dieses Artikels.

§ 9 Änderungen und Mehrarbeit
Der Kunde akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Vertragsparteien zwischenzeitlich vereinbaren, den Ansatz, die Arbeitsweise oder den Umfang des Auftrags und/oder die sich daraus ergebenden Tätigkeiten zu erweitern oder zu ändern. Beeinflusst die zwischenzeitliche Änderung das vereinbarte Honorar oder die Kostenerstattungen, teilt der Anbieter dies dem Kunden so schnell wie möglich mit. Wird eine zwischenzeitliche Änderung des Auftrags oder der Auftragsausführung durch Zutun des Kunden verursacht, nimmt der Anbieter die notwendigen Anpassungen vor, wenn die Qualität der Dienstleistung dies erfordert. Führt eine solche Anpassung zu Mehrarbeit, wird dies dem Kunden als ein zusätzlicher Auftrag bestätigt.

§ 10 Dauer und Abschluss
Die Dauer des Auftrags kann deshalb, abgesehen von den Bemühungen des Beratungsteams, durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, unter anderem durch die Qualität der Informationen, die der Anbieter erhält, und die geleistete Unterstützung. Der Anbieter kann daher auch nicht im Voraus genau angeben, wie lange der insgesamt benötigte Zeitraum für die Ausführung des Auftrags sein wird. In finanzieller Hinsicht ist der Auftrag abgeschlossen, sobald der Kunde die endgültige Rechnung genehmigt hat. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum hat der Kunde den Anbieter entsprechend zu benachrichtigen. Reagiert der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die endgültige Rechnung als genehmigt. Wünscht der Kunde eine Überprüfung der Rechnung vom Anbieter durch einen Wirtschaftsprüfer, wird dies entsprechend unterstützt. Die Kosten einer solchen Überprüfung trägt der Kunde.

§ 11 Zwischenzeitliche Beendigung eines Beratungsauftrages
Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig einseitig zu beenden, wenn eine der Parteien der Ansicht ist, dass die Auftragsausführung nicht länger gemäss dem bestätigten Angebot und etwaigen späteren zusätzlichen Auftragsspezifikationen erfolgen kann. Dies ist dem Vertragspartner begründet und schriftlich mitzuteilen. Wenn der Kunde eine vorzeitige Beendigung vornimmt, hat der Anbieter wegen des entstandenen und glaubhaft darzulegenden Kapazitätsverlustes Anspruch auf Entschädigung, wobei der bis dahin ermittelbare durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag zur Berechnung angesetzt wird. Der Anbieter darf sein Recht auf eine vorzeitige Beendigung nur dann nutzen, wenn infolge von Tatsachen und Umständen, auf die dieser keinen Einfluss hat oder die ihm nicht zuzuschreiben sind, eine Vollendung des Auftrags angemessenerweise nicht verlangt werden kann. Der Anbieter behält dabei Anspruch auf Zahlung der Rechnung für die bis dahin durchgeführten Tätigkeiten, wobei dem Kunden die vorläufigen Ergebnisse der bisher geleisteten Arbeit unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese in Rechnung gestellt. Wenn eine der beiden Vertragsparteien Insolvenz anmeldet, Zahlungsaufschub beantragt oder die Geschäftstätigkeit einstellt, ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Auftrag fristlos, vorbehaltlich sonstiger Rechte, zu beenden.

§ 12 Geistiges Eigentum
Schriftliche Unterlagen, Modelle, Techniken, Geräte, einschließlich Software, die zur Ausführung des Auftrags verwendet und im Beratungsergebnis verarbeitet wurden, sind und bleiben Eigentum vom Anbieter. Eine Veröffentlichung kann daher nur nach Erhalt einer entsprechenden Zustimmung des Anbieters erfolgen. Der Kunde ist berechtigt, Unterlagen zur Verwendung im eigenen Unternehmen zu vervielfältigen, soweit dies im Rahmen des Auftragsziels angemessen ist. Bei einer zwischenzeitlichen Beendigung des Auftrags findet das Vorhergehende entsprechende Anwendung.

§ 13 Geheimhaltung

Der Anbieter ist zur Geheimhaltung aller Informationen und Daten des Kunden gegenüber Dritten verpflichtet. Der Anbieter trifft im Rahmen des Auftrags alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Interessen des Kunden. Der Kunde wird Dritten ohne Zustimmung vom Anbieter weder Mitteilungen über den Ansatz vom Anbieter, deren Arbeitsweise und dergleichen machen noch deren Berichtsmaterialien zur Verfügung stellen.

§ 14 Haftung

Der Anbieter haftet für Mängel bei der Ausführung des Auftrags, soweit diese dadurch verursacht wurden, dass der Anbieter seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt bzw. die Pflicht zur Anwendung von Fachwissen und fachmännischem Können, auf welche man sich bei der Erteilung von Empfehlungen im Rahmen des betroffenen Auftrags verlassen darf, nicht berücksichtigt hat. Die Haftung für durch die Mängel verursachte Schäden beschränkt sich auf den Betrag des Honorars, das der Anbieter für seine Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags erhalten hat. Bei Aufträgen mit einer Ausführungszeit von länger als einem halben Jahr gilt eine weitere Beschränkung der hier erwähnten Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag für die letzten sechs Monate. Etwaige Ansprüche des Kunden im oben genannten Sinne sind innerhalb eines Jahres nach der Feststellung der Schäden einzureichen, geschieht dies nicht fristgerecht, verwirkt der Kunde hierdurch seine Rechte.


§ 15 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Auf diese AGB's kommen ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Rechts zur Anwendung. Als einzigen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichten am Firmensitz des Anbieters.

§ 16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor jederzeit Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden spätestens 2 Wochen vor der Inkraftsetzung übermittelt. Wird der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Empfang widersprochen, so gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Anbieter wird die Kunden in einer E-Mail, welche die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, auf die Bedeutung der gesetzten Frist gesondert hinweisen.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.